Honorare
Die Honorare werden nach einer Prüfung des Bedarfs der Kunden unter Berücksichtigung folgender Gesichtspunkte festgelegt:
- Komplexität der Belange
- erforderlicher Zeit- und Arbeitsaufwand für die Erledigung der angefragten Belange
- Bedeutung der Interessen in der Sache
- Zusammenarbeit mit Sachverständigen oder anderen Fachkräften, die aufgrund der Art, des Gegenstands, der Komplexität und der Schwierigkeit der Sache erforderlich ist
- Vorteile und Ergebnisse zu Gunsten des Kunden infolge der vom Rechtsanwalt geleisteten Arbeit
- finanzielle Lage des Kunden
- Zeitdruck, unter dem der Rechtsanwalt handeln muss, um angemessene Rechtsdienste zu gewährleisten
Die Gesellschaft arbeitet mit folgenden Arten von Honoraren:
- Stundensätze
- Pauschalhonorare
- Erfolgshonorare
- Honorare, die einer Kombination der obigen Kriterien entsprechen
Der Stundensatz wird pro Arbeitsstunde festgelegt, das heißt als Festbetrag, der dem Rechtsanwalt für jede Stunde von Berufsleistungen, die er für den Kunden erbringt, zusteht.
Das Pauschalhonorar bedeutet einen Festbetrag, der dem Rechtsanwalt für eine Berufsleistung oder für Kategorien von Berufsleistungen, die für den Kunden erbracht wird/werden, zusteht.
Außerdem besteht die Möglichkeit, in Abstimmung mit dem Kunden abhängig von dessen Geschäftstätigkeit, der Komplexität der Belange und dem Zeitaufwand periodische Honorare festzulegen.
Das Erfolgshonorar besteht in einem festen oder variablen Betrag, der für den Fall, dass der Rechtsanwalt ein bestimmtes Ergebnis erzielt, festgelegt wird. Das Erfolgshonorar kann in Kombination mit einem Stundensatz oder einem Pauschalhonorar vereinbart werden.